In Zusammenarbeit mit iO Advisory GmbH

Arbeitssicherheit, die im Alltag funktioniert

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffmanagement und Arbeitsschutzmanagement – gemeinsam mit unserem Schwesterunternehmen iO Advisory GmbH erhalten Sie betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand.

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Auf einen Blick
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG
  • Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung
  • Gefahrstoffmanagement nach GefStoffV
  • Arbeitsschutzmanagement mit klaren Nachweisen
Arbeitssicherheit

Gefahren erkennen, bevor etwas passiert.

Wir prüfen Arbeitsplätze und Abläufe auf Sicherheit und Gesundheit, entwickeln mit Ihnen passende Schutzmaßnahmen und behalten deren Wirksamkeit im Blick. Ziel ist, Gefährdungen an der Quelle zu beseitigen.

Porträt von Ralf Karl, leitende Sicherheitsfachkraft
Ralf KarlLeitende Sicherheitsfachkraft · Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
iO AdvisoryTeil unserer Unternehmensgruppe

Arbeitssicherheit aus der Familie: iO Advisory

Für die sicherheitstechnische Betreuung arbeiten wir eng mit unserem Schwesterunternehmen iO Advisory GmbH zusammen – ebenfalls familiengeführt und Teil unserer Unternehmensgruppe. So greifen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit nahtlos ineinander.

Schwerpunkte der iO Advisory
  • Arbeitssicherheit und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Gefahrstoffe
  • Unterweisungen und Übungen – inklusive Evakuierungs­übungen
  • Betriebsspezifische Betreuung
Leistungen

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bestellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach ASiG.

  • Begehungen und Arbeitsplatzanalysen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen
  • Beratung zu Anlagen, Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage Ihres Arbeitsschutzes.

  • Unterstützung bei Erstellung und Fortschreibung nach § 5 ArbSchG
  • Inklusive psychischer Belastung
  • Maßnahmenplanung und Wirksamkeitskontrolle
  • Home-Office und mobiles Arbeiten

Gefahrstoffmanagement

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung.

  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Betriebsanweisungen
  • Substitutionsprüfung
  • Unterweisungen nach GefStoffV und BioStoffV

Arbeitsschutzmanagement

Strukturen, die im Alltag funktionieren.

  • Klare Zuständigkeiten und Pflichtenübertragung
  • Abläufe, Fristen und Termine im Blick
  • Vollständige Nachweise für Behörden und BG
  • Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung
Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Vorschriften – kurz erklärt.

Wir kennen die Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb sie erfüllt.

ASiGArbeitssicherheitsgesetz: Pflicht zur Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
ArbSchGArbeitsschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen und Unterweisung der Beschäftigten.
DGUV Vorschrift 2Regelt den Umfang der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung.
GefStoffVGefahrstoffverordnung: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen.
ArbStättVArbeitsstättenverordnung: Anforderungen an Arbeitsplätze, Räume und Bildschirmarbeit.
FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 06074 / 69459 00

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wie beim Betriebsarzt gilt die Pflicht ab dem ersten Beschäftigten. Den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 2.

Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammentritt. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen daran teil.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern – etwa durch neue Maschinen, Stoffe oder Abläufe – sowie nach Unfällen. Darüber hinaus sollte sie regelmäßig überprüft werden.

Gehört die psychische Belastung zur Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt ausdrücklich, auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu beurteilen.

Arbeitssicherheit unverbindlich anfragen.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.

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