Arbeitsmedizin – Ihr Betriebsarzt für ganz Deutschland
Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV – vor Ort in Ihrem Betrieb, in unserer Praxis in Dietzenbach oder per Telemedizin.
Pflicht für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten
Erfahrenes fachärztliches Team
Vor Ort, in der Praxis oder per Telemedizin
Prüffähige Dokumentation für Behörden und BG
Arbeitsmedizin
Gesunde Beschäftigte, Betreuung nach Vorschrift.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Sie, einen Betriebsarzt zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe vollständig: von der Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung über die Vorsorge bis zur Begleitung Ihrer Beschäftigten nach längerer Krankheit.
Leistungen
Unsere arbeitsmedizinischen Leistungen
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Teilnahme an ASA-Sitzungen und Begehungen
Beurteilung von Arbeitsplätzen für die Gefährdungsbeurteilung
Betriebsarzt-Sprechstunde für Ihre Beschäftigten
Planung und Auswertung der Vorsorge, auf Wunsch mit Jahresbericht
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – passend zur Tätigkeit Ihrer Beschäftigten.
Pflichtvorsorge
Angebotsvorsorge
Wunschvorsorge
Eignungsuntersuchungen & Gutachten
Führerschein: Erstzulassung und Verlängerung nach FeV
Sportbootführerschein (ärztlicher Teil)
Offshore-Tauglichkeit nach DGAUM-Leitlinie
Sporttauglichkeit
Telemedizin
Arbeitsmedizinische Beratung per Telefon oder Video – schnell und ortsunabhängig.
Impf- und reisemedizinische Beratung
Online-Teilnahme an ASA-Sitzungen
Beratung zu Home-Office und mobilem Arbeiten
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Strukturierte Rückkehr nach längerer Krankheit – mit betriebsärztlichem Erstgespräch unter Schweigepflicht und individuellen Lösungen für den Arbeitsplatz.
Mutterschutz
Beratung zur Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz und zu Schutzmaßnahmen für werdende und stillende Mütter.
Psychische Gesundheit
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und arbeitspsychologische Angebote – auch digital.
Gesundheitsförderung & Check-ups
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Medical Check-ups für Ihre Beschäftigten.
So einfach geht's
In vier Schritten zum Betriebsarzt.
01Anfrage sendenFormular oder Anruf – dauert eine Minute.
02Bedarf klärenWir ermitteln Einsatzzeiten nach Branche und Mitarbeiterzahl.
03Transparentes AngebotInnerhalb eines Werktags – fair kalkuliert und nachvollziehbar.
Sobald Sie Beschäftigte haben. Das ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, die DGUV Vorschrift 2 regelt den Umfang der Betreuung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Pflichtvorsorge müssen Sie bei bestimmten Tätigkeiten veranlassen, Angebotsvorsorge müssen Sie anbieten, und Wunschvorsorge müssen Sie Ihren Beschäftigten auf deren Wunsch ermöglichen. Welche Vorsorge gilt, ergibt sich aus der ArbMedVV und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Erfährt der Arbeitgeber die Ergebnisse der Vorsorge?
Nein. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht. Sie als Arbeitgeber erhalten nur eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat.
Wer hat Anspruch auf ein BEM?
Beschäftigte, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren (§ 167 SGB IX).
Funktioniert die Betreuung auch per Video?
Ja. Viele Beratungen und die Teilnahme an ASA-Sitzungen sind per Telemedizin möglich. Begehungen und Untersuchungen finden vor Ort oder in unserer Praxis statt.
Ihr Betriebsarzt – unverbindlich anfragen.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.
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